| Verbot von Himmelslaternen |
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| Sonntag, den 20. Dezember 2009 um 10:37 Uhr | |||
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Die Hessische Landesregierung hat das Entzünden von sogenannten "Himmelslaternen" mit Verordnung vom 16.07.2009 zum Schutz vor Haus- und Waldbränden untersagt. Verstöße gegen das Verbot können mit bis zu 5.000 EUR geahndet werden. Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.
Der Bürgermeister der Gemeinde Birstein als Ordnungsbehörde
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