Verbot von Himmelslaternen PDF Drucken E-Mail
Sonntag, den 20. Dezember 2009 um 10:37 Uhr

Die Hessische Landesregierung hat das Entzünden von sogenannten "Himmelslaternen" mit Verordnung vom 16.07.2009 zum Schutz vor Haus- und Waldbränden untersagt.

Verstöße gegen das Verbot können mit bis zu 5.000 EUR geahndet werden.

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Birstein als Ordnungsbehörde